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   OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15   

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https://dejure.org/2016,929
OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15 (https://dejure.org/2016,929)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2016 - 2 ME 255/15 (https://dejure.org/2016,929)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 2 ME 255/15 (https://dejure.org/2016,929)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13

    Erste Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; Klausur in Deutsch und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
    Gleichwohl bestanden von vornherein nicht unbedeutsame Unterschiede zu der Fallgestaltung, welche das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Februar 1984 (- 7 B 109.83 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 N 65.13 -, juris Rdnr. 9) behandelt hat.

    Die Frage, ob ein Prüfling unter solchen Umständen nicht einfach "Glück hat" oder eine Täuschung begeht, ist aber in der Rechtsprechung des Senats noch nicht geklärt und würde letzterenfalls schwierige Abgrenzungen zu Fallgestaltungen mit auswendig gelernten Passagen geringeren Umfangs erfordern, wie sie etwa dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 27. Januar 2015 (- 10 N 65.13 -, juris) zugrunde lagen.

  • BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
    Gleichwohl bestanden von vornherein nicht unbedeutsame Unterschiede zu der Fallgestaltung, welche das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Februar 1984 (- 7 B 109.83 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 N 65.13 -, juris Rdnr. 9) behandelt hat.
  • OVG Hamburg, 13.02.2007 - 3 Bs 270/06

    Bestehen des ersten juristisches Staatsexamen; Neubewertung der Hausarbeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht allerdings angenommen, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung hier auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist; das wird von der Rechtsprechung für solche Fallgestaltungen - bei Unterschieden der Begründung im Detail - jedenfalls im Ergebnis übereinstimmend angenommen (vgl. ergänzend zu dem vom Verwaltungsgericht angeführten OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2007 - 3 Bs 270/06 - , juris z.B. auch OVG Münster, Beschl. v. 8.7.2010 - 6 B 743/10 -, juris und VG Bremen, Beschl. v. 4.3.2015 - 1 V 80/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 2 LB 245/14

    Abschlusszeugnis; Beweisvereitelung; Neubewertung; Schulabschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
    Das gilt insbesondere für den Fall der mündlichen Prüfung (vgl. Senatsurt v. 15.12.2015 - 2 LB 245/14 -, juris), ist aber auch bei schriftlichen Prüfungsarbeiten angemessen in Rechnung zu stellen, und gibt Anlass, einen Anordnungsgrund bereits dann anzuerkennen, wenn der zeitliche Zusammenhang mit dem ursprünglichen Prüfungsvorgang bei einem Abwarten des Ausgangs des Hauptsacheverfahren in einer Weise abzureißen droht, die ein Anknüpfen des Prüflings an seinen früheren Leistungsstand ausschließt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10

    Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht allerdings angenommen, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung hier auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist; das wird von der Rechtsprechung für solche Fallgestaltungen - bei Unterschieden der Begründung im Detail - jedenfalls im Ergebnis übereinstimmend angenommen (vgl. ergänzend zu dem vom Verwaltungsgericht angeführten OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2007 - 3 Bs 270/06 - , juris z.B. auch OVG Münster, Beschl. v. 8.7.2010 - 6 B 743/10 -, juris und VG Bremen, Beschl. v. 4.3.2015 - 1 V 80/15 -, juris).
  • VG Bremen, 04.03.2015 - 1 V 80/15
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht allerdings angenommen, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung hier auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist; das wird von der Rechtsprechung für solche Fallgestaltungen - bei Unterschieden der Begründung im Detail - jedenfalls im Ergebnis übereinstimmend angenommen (vgl. ergänzend zu dem vom Verwaltungsgericht angeführten OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2007 - 3 Bs 270/06 - , juris z.B. auch OVG Münster, Beschl. v. 8.7.2010 - 6 B 743/10 -, juris und VG Bremen, Beschl. v. 4.3.2015 - 1 V 80/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2016 - 2 ME 135/16

    Bewertungssystem; Chancengleichheit; Neubewertung; Sanktionsnote;

    Zur Reichweite des prüfungsrechtlichen Verschlechterungsverbots (Folgeverfahren im Nachgang zum Senatsbeschluss vom 28. Januar 2016 - 2 ME 255/15 -).

    Der Antragsteller begehrt - weiterhin - die bessere Benotung einer Aufsichtsarbeit in der Ersten juristischen Staatsprüfung, die bereits Gegenstand eines Senatsbeschlusses vom 28. Januar 2016 war (- 2 ME 255/15 -, juris).

  • VG München, 26.07.2021 - M 3 E 21.1180

    Beweis eines Täuschungsversuch durch Anscheinsbeweis

    Die Grundsätze der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 28. Januar 2016 (2 ME 255/15) seien hier anwendbar.
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 2 ME 202/20

    Benotung; Bewertung; Bewertungsgrundsatz; Mängel; Neubewertung; Neubewertung

    Das gilt insbesondere für den Fall der mündlichen Prüfung (vgl. Senatsbeschl. v. 28.1.2016 - 2 ME 255/15 -, juris Rn. 6; Senatsurt. v. 15.12.2015 - 2 LB 245/14 -, juris Rn. 52).
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